Ob gesetzlich oder privat versichert:
– Hohe Qualität ist immer unser oberstes Gebot!
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kieferorthopädie gehört bei Versicherten, die zu Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Regel nicht mehr zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Deshalb haben Erwachsene leider keinen Anspruch auf die Übernahme von kieferorthopädischen Behandlungskosten seitens der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und müssen die kieferorthopädische Diagnose, Planung und Behandlung selbst bezahlen. Selbst wenn sie medizinisch notwendig ist.
Eine Ausnahme besteht bei schweren Kieferanomalien, die in einer kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Kombinationsbehandlung therapiert werden müssen. Hier erhält der Versicherte zunächst 80 Prozent der Behandlungskosten von der GKV finanziert. Die übrigen 20 Prozent erhält er erst nach erfolgreich beendeter Behandlung erstattet.
Mehrleistungen, zusätzliche Leistungen und Wahlleistungen, die über das Angebot des GKV-Leistungskataloges hinausgehen, sind in jedem Fall vom Patienten selbst zu finanzieren.
Dazu gehören: ästhetische, fast unsichtbare Brackets, superelastische Bögen, professionelle Zahnreinigung, Invisalign, Lingualtechnik, Kiefergelenksdiagnostik und -therapie, Aufbiss-Schienen und die Dauerretainer.
Die konkreten Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung hängen von der Fehlstellung und der erforderlichen Behandlung ab. Selbstverständlich erhalten Sie von uns nach der ersten Diagnose einen detaillierten Heil- und Kostenplan. Gerne besprechen wir diesen persönlich mit Ihnen und erläutern Ihnen eine mögliche Finanzierung bzw. Ratenzahlungen.
Bitte schließen Sie rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie ab.
Informationen erhalten Sie z.B. bei:
Stiftung Warentest | Waizmann Tabelle 2020
Private Krankenversicherung
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