Ob gesetzlich oder privat versichert:
Gesetzliche Krankenversicherung
Der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie muss seine Patienten seit 2002 nach sog. „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) einstufen. Die KIG in fünf Schweregrade soll sicherstellen, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nur noch für die Behandlung von Zahn- und Kieferstellungen aufkommen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Dies ist bei Schweregrad 3, 4 und 5 gegeben.
Doch auch bei Schweregrad 3-5 muss die GKV die Kosten zunächst bewilligen. Dafür muss vorab ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden. Diesen erstellen wir nach dem ersten Diagnosetermin für Sie.
Bei Bewilligung des Heil- und Kostenplans werden für das erste Kind 80 Prozent und für das zweite 90 Prozent des Gesamtbetrages von der GKV übernommen. Die verbleibenden Kosten von 20 bzw. 10 Prozent erstattet die GKV nur nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung. Diesen bestätigen wir Ihnen, wenn es soweit ist.
Sonderleistungen, die über den bewilligten Heil- und Kostenplan hinausgehen, sind vom Patienten selbst zu tragen. Wir legen Wert auf eine moderne, sanfte und ganzheitliche Behandlung. Wir informieren Sie immer vorab welche Kosten auf Sie zukommen.
Behandlungskosten für die Schweregrade 1 und 2 übernimmt die GKV leider nicht, auch wenn sie medizinisch notwendig sind. Sie haben die Behandlungskosten in diesem Fall selbst zu tragen.
Sie bekommen in diesem Fall eine Kostenaufstellung vor Behandlungsbeginn. Das Honorar ist nicht auf einmal fällig, sondern Schritt für Schritt für die jeweils erbrachten Leistungen. Auch gleichbleibende monatliche Raten sind möglich. Gerne besprechen wir die Finanzierungsmöglichkeiten mit Ihnen bei einem persönlichen Termin.
Bitte schließen Sie rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie ab.
Informationen erhalten Sie z.B. bei:
Stiftung Warentest | Waizmann Tabelle 2020
Private Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) hängt es vom vertraglich geregelten Leistungsumfang ab, welche kieferorthopädischen Behandlungen in welchem Umfang erstattet werden. Deshalb erhalten Sie auch als Privatpatient vorab einen detaillierten Heil- und Kostenplan von uns, den Sie bei Ihrem Versicherer einreichen können. So haben Sie Gelegenheit, vor dem Behandlungsbeginn zu klären, in welchem Umfang die anfallenden Kosten erstattet werden.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Rufen Sie uns bitte an.
08041-74 00 04
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